100.000 € pro Kunde und Bank — der EU-Standard
In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt seit der Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU derselbe Mindestschutz: Guthaben bis 100.000 € je Kunde und je Institut sind gesetzlich abgesichert. Bei einem Gemeinschaftskonto zweier Personen verdoppelt sich der geschützte Betrag entsprechend auf 200.000 €.
Entscheidend ist das Wort je Institut: Wer 200.000 € anlegen möchte, verteilt sie besser auf zwei Banken als auf zwei Konten derselben Bank. Mehrere Marken eines Konzerns können außerdem unter einer einzigen Banklizenz laufen — dann gilt die Grenze für alle gemeinsam.
Im Entschädigungsfall muss die zuständige Sicherungseinrichtung innerhalb von sieben Arbeitstagen auszahlen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Außerhalb der EU gelten andere Systeme
Großbritannien ist seit dem Austritt aus der EU nicht mehr Teil des europäischen Systems. Dort greift das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) mit einer Obergrenze von 85.000 £ — der Schutz ist also nicht nur anders benannt, sondern auch in einer anderen Währung bemessen und wechselkursabhängig.
In der Schweiz sichert esisuisse Einlagen bis 100.000 CHF ab, in Australien greift das Financial Claims Scheme (FCS) bis 250.000 AUD. Angebote außerhalb der EU kennzeichnen wir im Vergleich gesondert, damit der Unterschied nicht untergeht.
Diese Sicherungssysteme kommen im Vergleich vor
- Belgische Einlagensicherung (Garantiefonds) bis 100.000 €
- Britische Einlagensicherung (FSCS) bis 85.000 £
- Deutsche gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 €
- Dänische Einlagensicherung (Garantiformuen) bis 100.000 €
- Finnische Einlagensicherung (Talletussuojarahasto) bis 100.000 €
- Französische Einlagensicherung (FGDR) bis 100.000 €
- Irische Einlagensicherung (DGS) bis 100.000 €
- Luxemburgische Einlagensicherung (FGDL) bis 100.000 €
- Niederländische Einlagensicherung (DGS) bis 100.000 €
- Portugiesische Einlagensicherung (FGD) bis 100.000 €
- Spanische Einlagensicherung (FGD) bis 100.000 €
- Österreichische Einlagensicherung (ESA) bis 100.000 €
Worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten
Prüfen Sie erstens, welches Land die Banklizenz erteilt hat — nicht, wo die Bank wirbt. Zweitens, ob Ihre Anlagesumme inklusive der bis zur Fälligkeit auflaufenden Zinsen noch unter der Sicherungsgrenze bleibt. Und drittens, ob Sie bei derselben Bank bereits andere Guthaben unterhalten, die auf dieselbe Grenze angerechnet werden.
Ein höherer Zinssatz gleicht ein fehlendes oder schwächeres Sicherungssystem nicht aus. Die Einlagensicherung sollte deshalb vor dem Zinsvergleich stehen, nicht danach.
