Warum Festgeld im Ruhestand passt
Beim Festgeld steht der Zinssatz für die gesamte Laufzeit fest. Es gibt keine Kursschwankungen wie bei Aktien oder Fonds und keine laufenden Depotgebühren. Sie wissen am ersten Tag, welchen Betrag Sie am Ende der Laufzeit erhalten. Gerade wer nicht mehr regelmäßig spart, sondern vom Ersparten lebt, gewinnt damit Planungssicherheit.
Gesetzlich geschützt
In der Europäischen Union sind Einlagen je Kunde und Bank bis 100.000 € durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Bei einem Gemeinschaftskonto von Ehepaaren sind es bis zu 200.000 €. Wer mehr anlegen möchte, verteilt das Geld auf mehrere Banken — so bleibt jeder Euro abgesichert.
Steuern: Freistellungsauftrag nicht vergessen
Zinsen sind bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (Ehepaare: 2.000 €) steuerfrei. Damit die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, erteilen Sie einen Freistellungsauftrag. Liegt Ihr gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, lohnt sich die Günstigerprüfung über die Anlage KAP der Steuererklärung.
Flexibel bleiben trotz Laufzeit
Während der Laufzeit ist Festgeld in der Regel nicht vorzeitig verfügbar. Legen Sie deshalb nur Geld fest, das Sie in dieser Zeit nicht benötigen, und halten Sie eine Reserve für unerwartete Ausgaben auf dem Tagesgeld- oder Girokonto. Eine Zinstreppe — also mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten — sorgt dafür, dass jedes Jahr ein Teil wieder frei wird.
Unsere Empfehlung
Vergleichen Sie die Zinsen in Ruhe und lassen Sie sich die Angebote persönlich erklären. Auf Wunsch rufen wir Sie zu einer passenden Tageszeit an — kostenlos und unverbindlich.
