Wie hoch ist der Eigenanteil?
Im Pflegeheim zahlen Bewohner zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse einen Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im bundesweiten Durchschnitt liegt er inzwischen bei rund 3.000 € pro Monat und mehr, je nach Bundesland und Aufenthaltsdauer. Auch die Pflege zu Hause verursacht Kosten, die nicht vollständig erstattet werden.
Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?
Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Zuvor muss eigenes Vermögen weitgehend eingesetzt werden; ein Schonvermögen von 10.000 € je Person bleibt geschützt. Kinder werden zum Elternunterhalt erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Festgeld als Pflege-Rücklage
Für eine Pflege-Rücklage eignet sich Festgeld, weil es sicher ist und feste Zinsen bringt. Da niemand weiß, wann Pflege nötig wird, ist eine Zinstreppe sinnvoll: Teilen Sie die Summe auf mehrere Laufzeiten auf, zum Beispiel 1, 2 und 3 Jahre. So wird regelmäßig ein Teil frei und kann bei Bedarf sofort verwendet oder erneut angelegt werden.
Mit der Familie sprechen
Reden Sie rechtzeitig mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche. Eine Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson im Ernstfall auf Ihre Konten zugreifen und Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.
